Allgemein
Der Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen führt das Zuchtprogramm für insgesamt 21 Schafrassen und 9 Ziegenrassen und ist somit berechtigt Sie als Zuchtbetrieb dieser Rassen zu betreuen.
Schafrassen: Berrichon du Cher, Braunes Bergschaf, Alpines Steinschaf und Coburger Fuchsschaf (in Kooperation mit dem Salzburger Landesverband für Schafe und Ziegen), Dorper, Ile de France, Jura SBS, Kärntner Brillenschaf, Krainer Steinschaf, Lacaune, Merinolandschaf, Osfriesisches Milchschaf, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Shropshire, Southdown, Suffolk, Swifter, Texel, Waldschaf, Walliser Schwarznasenschaf, Zackelschaf
Ziegenrassen: Blobe Ziege (in Kooperation mit Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen), Bunte Deutsche Edelziege (in Kooperation mit dem Vorarlberger Ziegenzuchtverband), Burenziege und Gemsfarbige Gebirgsziege (in Kooperation mit dem Landesverband für Ziegenzucht und -haltung Oberösterreichs), Pinzgauer Ziege, Saanenziege, Steirische Scheckenziege, Strahlenziege (in Kooperation mit dem Salzburger Landesverband für Schafe und Ziegen), Toggenburger Ziege
Falls Sie Ihre bevorzugte Rasse obenstehend nicht finden sollten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir werden versuchen Ihnen weiterzuhelfen und eine Lösung finden.
Nachdem Sie sich für eine Schaf- oder Ziegenrasse begeistert haben und diese züchten wollen, ist es an der Zeit sich mit dem Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen in Verbindung zu setzen.
Um als anerkannter Zuchtbetrieb geführt und betreut zu werden, ist eine Mitgliedschaft beim Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen (Link zum Formular) sowie eine Anmeldung als Zuchtbetrieb(Link zum Formular) erforderlich.
Züchten bedeutet, das Erscheinungsbildung sowie die Leistungen von Tieren bewusst in Richtung eines vorher gesetzten Zuchtzieles zu verändern. Daher ist der Kernaspekt jeder Zucht die gezielte Auswahl der Elterntiere für die nächste Generation.
Ein Züchter/ eine Züchterin ist verpflichtet die Abstammung der Zuchttiere lückenlos und fehlerfrei aufzuzeichnen und die Geburten an den Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen, innerhalb einer Frist von 90 Tagen, zu melden.
Im Rahmen der Zuchtarbeit ist Inzucht nicht zulässig, das heißt Nachkommen aus Anpaarung zwischen Geschwistern sowie Vater-Tochter oder Mutter-Sohn sind nicht zuchttauglich.Ein Zuchtbetrieb muss sich an den Zuchtzielen im Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse orientieren. Um dem Zuchtziel näher zu kommen, somit erstklassige Tiere zu züchten, müssen je nach Rasse verpflichtend Leistungsprüfungen durchgeführt werden.
Um Tiere aktiv im Zuchtbetrieb einzusetzen, müssen diese durch Mitarbeiter der Zuchtorganisation bewertet werden – entsprechen die Tiere den Vorgaben hinsichtlich Exterieur und Leistung, sind diese tauglich für den Zuchteinsatz.Der Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen steht Interessenten und Züchtern jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Im Zuchtprogramm findet man alle wichtigen Informationen bezüglich gewünschtem Erscheinungsbild und gewünschter Leistung der jeweiligen Rasse, das sogenannte Zuchtziel. Somit erhält man ein Bild, welche Tiere züchterisch wertvoll sind und welche aufgrund von Mängeln aus der Zucht ausgeschlossen werden.
Zur Erstellung eines Zuchtprogrammes für eine bisher nicht betreute Rasse müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Nach Absprache mit dem Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen und Erstellung des Zuchtprogrammes muss dieses von der Tierzuchtbehörde genehmigt werden. Dann kann eine offizielle Zucht der betreffenden Rasse aufgenommen werden.
Das Zuchtbuch ist ein Verzeichnis in dem österreichweit alle Zuchttiere mit ihrer Abstammung und ihren Leistungen registriert sind.
Das Zuchtbuch wird von den Zuchtorganisationen geführt und betreut.Zuchttiere müssen von einem anerkannten Zuchtbetrieb stammen. Die Eltern sowie Großeltern müssen in einem Hauptbuch derselben Rasse eingetragen sein.
Beim Kauf eines Zuchttieres erhalten Sie eine Zuchtbescheinigung, welche den Stempel sowie die Unterschrift der Zuchtorganisation trägt.
Eventuelle Leistungsprüfungen, Exterieurbeurteilungen oder Zuchtwerte (GZW, FIT, FW, MW) werden auf der Zuchtbescheinigung angedruckt und geben Auskunft über den züchterischen Wert des Tieres.
Zur Überprüfung der Abstammung, das heißt Vater sowie Mutter, eines Zuchttieres wird eine Abstammungskontrolle durchgeführt.
Die Abstammungskontrolle wird mittels DNA-Analyse in einem zertizierten Labor durchgeführt. Dafür wird durch Mitarbeiter des Nö. Landeszuchtverbandes für Schafe und Ziegen eine Gewebeprobe am Ohr entnommen.
Der Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen ist verpflichtet die Abstammungskontrolle stichprobenartig bei einem vorgegebenen Prozentsatz der Zuchttiere durchzuführen.
Der Anpaarungsvorschlag gibt Hilfestellung bei der Auswahl eines geeigneten Zuchtwidders/Zuchtbockes um eine enge Verwandtschaft der Paarungspartner zu vermeiden.
Im Zuchtbuch sind österreichweit alle Zuchttiere mit ihrer Abstammung registriert. Durch einen automatisierten Abgleich werden gemeinsame Vorfahren und somit ein hoher Verwandtschaftsgrad tierindividuell festgestellt.Ein Anpaarungsvorschlag kann von Züchtern des Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen jederzeit kostenlos angefordert werden.
Unter Genotypisierung im Schaf- und Ziegenbereich wird im Allgemeinen die Scrapie-Resistenz Genotypisierung verstanden.
Scrapie ist eine übertragbare, unheilbare und tödlich verlaufende Erkrankung des zentralen Nervensystems, ähnlich der BSE beim Rind.Aufgrund ihrer genetischen Veranlagung sind manche Schafe und Ziegen sehr empfänglich für die Erkrankungen, wiederum andere haben ein extrem geringes Risiko zu erkranken - sie sind also resistent gegen den Erreger.
Durch die Genotypisierung wird der Genotyp eines Tieres, somit sein Risiko zu erkranken, bestimmt. Tiere mit Genotyp G1 gelten als Scrapie-resistent. Durch gezielte Anpaarung mit resistenten Zuchttieren kann die allgemeine Empfänglichkeit einer Herde gegen Scrapie verbessert werden.Der Tiergesundheitsdienst NÖ (TGD) betreut Programme zur Überwachung und Bekämpfung ausgewählter Erkrankungen.
- Pseudotuberkulose
- Maedi/Visna, CAE (Caprine Arthritis Encephalomyelitis) und Brucella ovis
- Parasiten
Die Teilnahme ist freiwillig.
Ziel ist es möglichst viele Betriebe für die Programmteilnahme zu gewinnen, nur so ist es möglich die Verbreitung der oben genannten Erkrankungen einzudämmen und die Tierbestände vorbeugend gesund zu erhalten.Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft beim TGD NÖ und die Durchführung von Blutuntersuchungen in regelmäßigen Abständen, wobei die Laborkosten vom TGD NÖ übernommen werden.
Werden aufgrund des Bluttest zumindest zweimalig hintereinander keine erkrankten Tiere gefunden, erhält der Betrieb den Gesundheitsstatus unverdächtig.Im Laufe der Jahrzehnte sind manche Rassen immer seltener geworden, oft weil sie nicht die gewünschten Leistungen für die intensive Nutztierhaltung erbrachten. Um das Aussterben dieser alten und traditionellen Schaf- und Ziegenrassen zu verhindern, werden Zuchtbetriebe unterstützt. Für Zuchttiere die den formalen Anforderungen entsprechen, kann der Halter im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ eine Prämie beziehen.
Zu den förderfähigen Schafrassen zählen:
Alpines Steinschaf, Braunes Bergschaf, Kärntner Brillenschaf, Krainer Steinschaf, Montafoner Steinschaf, Tiroler Steinschaf, Waldschaf, ZackelschafZu den förderfähigen Ziegenrassen zählen:
Blobe Ziege, Gemsfärbige Gebirgsziege, Pfauenziege, Pinzgauer Strahlenziege, Pinzgauer Ziege, Steirische Scheckenziege, Tauernschecke.Andere Rassen, welche ebenso vom Aussterben bedroht sind, jedoch nicht ursprünglich aus Österreich stammen oder eine lange Tradition in Österreich haben, sind von der Maßnahme ausgenommen.
Förderfähig sind nur Zuchtbetriebe, welche aktiv Zucht betreiben – die ausschließliche Haltung von gefährdeten Rassen wird seitens der ÖPUL-Maßnahme nicht unterstützt.
Der Zuchtbetrieb muss die geforderten Abstammungskontrollen ermöglichen und sich bei hochgefährdeten Rassen und Rassen mit besonderem Generhaltungsprogramm an die Anpaarungsvorschläge halten.Einmal jährlich wird vom Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen eine Zuchtveranstaltung organisiert.
Diese findet in Zukunft im September in der Berglandhalle des Nö. Genetik Rinderzuchtverbandes in 3252 Bergland statt.
Zu dem Termin besteht die Möglichkeit Zuchtwidder und Zuchtböcke zur Exterieurbeurteilung vorzustellen und anschließend zum Verkauf anzubieten.Aktuelle Termine sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Sz online ist ein online Herdenmanagementprogramm, welches in Zusammenarbeit des ÖBSZ und den Zuchtorganisationen erstellt wurde.
Mittels Internetzugang kann man über Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone jederzeit auf tagesaktuelle Zucht- und Leistungsdaten zugreifen. Geburten, Behandlungen oder Tierverbringungen können nach Belieben direkt im Stall eingegeben sowie verpflichtende VIS-Meldungen erledigt werden.
Durch eine Kooperation mit den Landeskontrollverbänden können Milchleistungsdaten samt aktuellen Tagesberichten und Grafiken abgerufen werden.Weitere Informationen finden Sie hier.
Exterieurbeurteilung und Leistungsprüfung
Der züchterische Wert eines Zuchttieres hängt einerseits von seinem äußerlichen Erscheinungsbild (Exterieur) und andererseits von seiner Leistung (Fruchtbarkeit, Milch, Fleisch) ab.
Je nach Rassegruppe sind unterschiedliche Leistungsprüfungen vorgeschrieben.Die Exterieurbewertung wird bei allen Zuchttieren bei zentralen Zuchtveranstaltungen (Bewertungen) oder am Betrieb durchgeführt.
Die Exterieurbewertung muss in einem vorgegebenen Altersrahmen (meist zwischen 6 und 24 Monaten) durchgeführt werden. Die Bewertung der Tiere erfolgt durch ausgebildetes Personal des Nö. Landeszuchtverbandes für Schafe und Ziegen. Im Rahmen der Exterieurbewertung werden unter anderen Färbung, Körperbau, Gebiss, Beinstellung sowie Wollqualität oder Muskelansatz und Euterausbildung benotet.
Zuchtschafe und Zuchtziegen aller Rassen, welche für den Zuchteinsatz bestimmt sind und vom Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen betreut werden, müssen bewertet werden.
Die Erstbewertung muss in einem vorgegebenen Altersrahmen durchgeführt werden.
Auf Wunsch ist eine einmalige Nachbewertung möglich, wobei die zuletzt durchgeführte Bewertung Gültigkeit hat.
Rasse
Erstbewertung
Nachbewertung
Berrichon du Cher sechs Monate bis spätestens 24 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Braunes Bergschaf neun Monate bis spätestens 26 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Coburger Fuchsschaf (in Kooperation mit dem Salzburger Landesverband für Schafe und Ziegen Dorper sechs Monate bis spätestens 24 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Juraschaf SBS neun Monate bis spätestens 26 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Kärntner Brillenschaf neun Monate bis spätestens 26 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Krainer Steinschaf neun Monate bis spätestens 26 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Lacaune Merinolandschaf Ostfriesisches Milchschaf Schwarzköpfiges Fleischschaf sechs Monate bis spätestens 24 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Shropshire Southdown Suffolk sechs Monate bis spätestens 24 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Texel sechs Monate bis spätestens 24 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Tiroler Steinschaf neun Monate bis spätestens 24 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung
Waldschaf neun Monate bis spätestens 24 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Walliser Schwarznasenschaf neun Monate bis spätestens 24 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Zackelschaf neun Monate bis spätestens 24 Monate frühestens zwölf Monate nach Erstbewertung Pinzgauer Ziege Die Fleischleistungsprüfung ist verpflichtend für alle Fleischschafrassen sowie die Rasse Merinolandschaf.
Sie wird mittels Ultraschall vom Personal des Nö. Landeszuchtverbandes für Schafe und Ziegen durchgeführt. Die Fleischleistungsprüfung muss bei Lämmern einmalig mit einem maximalen Alter von 200 Tagen und einem Gewicht von 30 – 60 kg durchgeführt werden. Bei der Prüfung wird im Bereich des dritten/vierten Lendenwirbels ein Ultraschallbild gemacht sowie das Lebendgewicht festgestellt. Anhand des Ultraschallbildes wird die Muskel- und Fettdicke gemessen.
Die Milchleistungsprüfung ist für alle Milchschaf- und Milchziegenrassen verpflichtend.
Sie wird vom Landeskontrollverband NÖ übernommen. Auf Zuchtbetrieben besteht Kontrollpflicht für die gesamte Herde. Die Standardlaktation für Schafe und Ziegen ist mit 240 Tagen festgelegt. Erhoben wird die Milchmenge, der durchschnittliche Fettgehalt, der durchschnittliche Eiweißgehalt, sowie Zellzahl und Persistenz (Verlauf der Milchkurve).
Die Erhebung der Fruchtbarkeitsleistung von allen Schaf- und Ziegenrassen erfolgt über die verpflichtenden Geburtsmeldungen.
Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung wird zusätzlich zur Exterieurbeurteilung durchgeführt. Die Zuchtwerte stellen ein objektives Hilfsmittel dar um Tiere zu vergleichen und sollen die Auswahl der besten Vater- und Muttertiere erleichtern.
Die grundsätzlichen Prinzipien der Zuchtwertschätzung beruhen auf zwei Tatsachen. Zum einen gibt die genetische Veranlagung eines Tieres nicht nur Auskunft über seine eigene Leistung, sondern auch über die Leistungen verwandter Tiere, weil verwandte Tiere einen bestimmten Anteil gleicher Gene haben.
Zum anderen wird die Leistung bei den meisten Merkmalen (z.B. Milchleistung) sowohl durch die genetische Veranlagung als auch durch die Umwelt geprägt. Daher werden für die Zuchtwertschätzung Eigenleistungen sowie Verwandtschaftsinformationen der Zuchttiere herangezogen und die Effekte der Umwelt, beispielsweise Fütterung und Haltung, vernachlässigt, und somit Zuchtwerte geschätzt.Der FIT wird für alle Schaf- und Ziegenrassen berechnet, wo die Population groß genug ist um eine entsprechende Datensicherheit zu erhalten.
Für den FIT werden die Daten aus den Geburtsmeldungen herangezogen, die wären Anzahl geborener (lebend) geborener Lämmer/Kitze. Je nach Rasse werden noch weitere Fitnessmerkmale berücksichtigt.
Der FW wird für die Fleischschafrassen Berrichon du Cher, Dorper, Ile de France, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Suffolk und Texel sowie das Merinolandschaf geschätzt.
Für Ziegen wird kein FW berechnet.
Die Daten für die Zuchtwertschätzung stammen von der Muskel- und Fettdickenmessung mittels Ultraschall und den dazugehörigen Lebendgewichten zum Zeitpunkt der Fleischleistungsprüfung.Der FW wird jeden Dienstag berechnet und anschließend wird automatisch ein Prüfbericht an den Schafhalter und die zuständige Zuchtorganisation verschickt. Prüfberichte werden für Lämmer nach der Fleischleistungsprüfung sowie ältere Tiere, deren Werte sich geändert haben, generiert und verschickt.
Der MW wird für das Ostfriesische Milchschaf und das Lacaune und die Milchziegenrassen Saanenziege, Gemsfarbige Gebirgsziege, Bunde Edelziege und Toggenburger Ziege geschätzt.
Grundlage für die Berechnung sind die Milchmenge, Fett- sowie Eiweißmenge.Der GZW wird für diejenigen Rassen berechnet, die zusätzlich zu dem Fitness-Zuchtwert auch einen Fleisch-Zuchtwert oder Milch-Zuchtwert aufweisen. Für alle anderen Rassen entspricht der Fitness-Zuchtwert der Zusammenfassung aller Merkmale.
Die Hauptberechnung der Zuchtwertschätzung wird zweimal jährlich im Jänner sowie im Juni durchgeführt. Es werden alle vorhanden Daten verwendet um die Zuchtwerte zu aktualisieren und in die Datenbank zu importiert. Im Rahmen dieser regelmäßigen Neuberechnung kann es zu Veränderungen der Zuchtwerte kommen.
Die Zuchtwerte können über das Herdenmanagementprogramm sz online selbstständig eingesehen werden. Ebenso können Sie Ihre aktuelle Bestandsliste inklusive Zuchtwerte Ihrer Zuchttiere beim Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen jederzeit kostenlos anfordern.
GZW 104 (71) = Der Gesamtzuchtwert liegt bei 104 Punkten mit 71% Sicherheit
FIT= Fitnesszuchtwert
FIT: 117 (65) = Fitnesswert (Sicherheit)
ZW-Fitness: GEB: 99 LEB: 100 ZLZ: 110 geborene Lämmer - lebende Lämmer - Zwischenlammzeit
ZW-Fitness: ZZ: 102 Pers: 83 Zellzahl - PersistenzFW= Fleischzuchtwert
FW: 110 (40) = Fleischwert (Sicherheit)
ZW-Fleisch: 113 – 110 - 97 Tageszunahmen – Fett – MuskelMW= Milchzuchtwert
MW: 110 (87) = Milchwert (Sicherheit)
Naturalzuchtwerte -Milch: -12,0+0,21+1,1+0,21+1,2 = Mkg, F%, Fkg, E%, EkgDie Zuchtwerte beziehen sich jeweils auf eine bestimmte Rasse und Population.
Das heißt die Zuchtwerte können nicht direkt zwischen zwei Rassen oder Populationen zweier Länder verglichen werden.
Zuchtwerte werden in Punkten angegeben, wobei 100 immer den Populationsdurchschnitt bildet. Das heißt Tiere mit weniger als 100 Punkten gehören zur schlechteren Hälfte der Population, während Tiere mit über 100 Punkten zur besseren Hälfte zählen. Daher sind Zuchtwerte mit einem Mindestwert von 100 wünschenswert um eine genetische Verbesserung der Nachkommen zu erzielen.
Die Zuchtwerte sollen den Züchtern als objektive Entscheidungshilfe dienen um die Leistungen ihrer Tiere in die gewünschte Richtung zu lenken.
Beispiel:
Sie haben einen Zuchtwidder der Rasse Lacaune mit einem GZW von 110 Punkten.
Das bedeutet, dass dieser im Vergleich zu allen in Österreich gehaltenen Lacaune-Widdern in seiner genetischen Veranlagung überdurchschnittlich ist.Der Zuchtwert ist eine relative Größe und ändert sich im Laufe des Lebens.
Einerseits sind mit der Zeit mehr Informationen von Nachkommen und anderen verwandten Tiere verfügbar, welche für die Berechnung der Zuchtwerte herangezogen werden und diese positiv oder negativ beeinflussen. Die Neuberechnung findet zweimal jährlich statt, wobei es zu Änderungen der Zuchtwerte kommen kann.
Andererseits beziehen sich die Zuchtwerte immer auf den aktuellen Populationsdurchschnitt der Rasse. Bei entsprechender Zuchtarbeit sind die Nachkommen in ihren Leistungen besser als ihre Vorfahren, wodurch sich der Populationsdurchschnitt hebt. Dadurch kann es sein das die Zuchtwerte eines Tieres über die Jahre sinken.