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  • Vorgehen bei Wolfsrissen

    Wie verhalte ich mich bei einer Begegnung mit dem Wolf?

    • Ruhig stehen bleiben und versuchen die Situation zu erfassen. Bemerkt das Tier, dass es entdeckt wurde, zieht es sich in der Regel zurück oder flieht.
    • Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, sollte Ruhe bewahrt werden und mit der eigenen Stimme auf sich aufmerksam gemacht werden.
    • Sollte sich der Wolf jedoch nähern, sollte man sich großmachen und versuchen den Wolf durch optische oder akustische Signale wie Anschreien oder anderen Lärm einzuschüchtern. Man sollte nicht zurückweichen. Meistens handelt es sich um neugierige, unerfahrene Jungwölfe.
    • Wölfe nicht füttern oder verfolgen.
    • Zugängliche Futterquellen, wie im Freien aufbewahrte Abfallsäcke, Futterschüsseln für Haustiere, Lebensmittelreste auf Komposthaufen usw. sollten vermieden werden.
       

    Wie gehe ich bei einer Wolfssichtung vor?

    • Direkte Kontaktaufnahme mit einem Jäger vor Ort
    • Ist der Jäger vor Ort nicht bekannt, gibt es folgende Möglichkeiten für eine Meldung:
      • Meldung an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das örtlich zuständige Magistrat (schriftlich oder telefonisch)
      • Meldung über die Wildtierhotline (Wildtierhotline Tel.: 02742 9005 9100)
    • Bei einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle
    • Folgende Angaben sind zu notieren:
      • Zeitpunkt der Sichtung
      • Ortsangabe über die Sichtung (Adresse, evtl. Angabe über Entfernung zum nächsten Wohnhaus)
      • Beschreibung des Wolfs (Farbe, Größe, Anzahl, Verhalten)

     

    Eine Meldung einer Wolfssichtung kann dazu beitragen, dass seitens der Jägerschaft entsprechend den Vorgaben der 2. Wolf-Verordnung eine Vergrämung (Schreck- oder Warnschüsse) oder eine Entnahme von Wölfen vorgenommen werden kann.

     

    Wie gehe ich bei einem Wolfsriss vor?

    • Kontaktaufnahme mit der Wildtierhotline unter Tel.: 02742 9005 9100 oder
    • Wildtier-Kontaktformular Wolf unter www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Kontaktformular_Wolf.pdf ausfüllen und an wildtier@noel.gv.at übermitteln oder
    • Meldungen über getötete/verletzte Nutztiere können auch an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das örtlich zuständige Magistrat (schriftlich oder telefonisch) gerichtet werden.
    • wenn möglich Foto vom getöteten/verletzten Nutztier machen und ebenfalls an wildtier@noel.gv.at übermitteln oder 

     

    In weiterer Folge erfolgt eine Begutachtung des getöteten Nutztieres mittels DNA-Probenahme. Wird die Tötung eines Nutztieres durch einen Wolf bestätigt, so wird der Halter des Nutztieres vom Land Niederösterreich entschädigt.