Ankaufsförderung
Der NÖ Tiergesundheitsdienst bietet mit Unterstützung der NÖ Landesregierung ein Programm zur „Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung in der Schaf- und Ziegenhaltung“ an. Im Rahmen dieses Programmes wird der Ankauf von Zuchtböcken/Zuchtwiddern gefördert.
Voraussetzung:
- Mitgliedschaft beim NÖ Tiergesundheitsdienst
- Einhaltung der Betriebserhebungsfrequenzen sowie Weiterbildungsstunden gemäß TGD-Verordnung
- Teilnahme am Parasitenprogramm
- Förderwerber ist natürliche oder juristische Person mit landwirtschaftlichem Betrieb mit Schaf- oder Ziegenhaltung in Niederösterreich
- Ankauf von Zuchtwiddern/Zuchtböcken der Zuchtwertklassen Ia, Ib, IIa, IIb
- Zuchtwidder/Zuchtböcke müssen aus Maedi-Visna bzw. CAE- unverdächtigen Betrieben stammen
- Nettoankaufspreis muss mindestens €300,- betragen
- Pro Förderjahr werden maximal 4 Zuchtwidder/Zuchtböcke pro Betrieb gefördert
- Für jedes Tier kann nur 1 Mal eine Förderung bezogen werden
- angekauften Zuchtwidder/Zuchtböcke müssen mindestens 1 Jahr am Betrieb des Förderempfängers gehalten werden
Bei Teilnahme am Programm und Einhaltung der Voraussetzung kann dem Betrieb ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 40% des Nettoankaufspreises, jedoch maximal €350,- pro angekauften Zuchtwidder/Zuchtbock gewährt werden.Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie unter http://www.noe-tgd.at/unser-angebot/tgd-programme/kl-wiederkaeuer/ankaufsprogramm-zuchtboecke/
Das Ziel der Ankaufsförderung für Jungschafe und Jungziegen ist die Erhaltung und Qualitätsverbesserung der niederösterreichischen Schaf- und Ziegenhaltung und damit verbunden die Sicherung der traditionellen, bäuerlichen Landbewirtschaftung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Förderwerber ist natürliche oder juristische Person mit landwirtschaftlichem Betrieb mit Schaf- oder Ziegenhaltung in Niederösterreich
- Der Förderempfänger muss die Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/316 (agrarische De-minimis) erfüllen
- Jungschafe/Jungziegen müssen von einem anerkannten Zuchtbetrieb stammen
- Jungschafe/Jungziegen müssen aus Maedi-Visna bzw. CAE- unverdächtigen Betrieben stammen
- Bei Tieren für die Milchproduktion müssen die Herkunftsbetriebe zusätzlich Pseudotuberkulose unverdächtig sein
- Für die zugekauften Jungschafe/Jungziegen muss eine Zuchtbescheinigung vorliegen
- Das Alter der weiblichen Tiere muss zwischen 4 und 18 Monaten liegen
- Nettoankaufspreis muss mindestens €200,- betragen
- angekauften Jungschafe/Jungziegen müssen mindestens 1 Jahr am Betrieb des Förderempfängers gehalten werden
- gefördert werden alle Rassen, welche vom Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen betreut werden:
Alpines Steinschaf, Berrichon du Cher, Blobe Ziege, Braunes Bergschaf, Bunte Edelziege, Burenziege, Coburger Fuchsschaf, Dorper, Gemsfarbige Gebirgsziege, Ile de France, Jura SBS, Kärntner Brillenschaf, Krainer Steinschaf, Lacaune, Merinolandschaf, Ostfriesisches Milchschaf, Pinzgauer Strahlenziege, Pinzgauer Ziege, Saanenziege, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Shropshire, Southdown, Steirische Scheckenziege, Suffolk, Swifter, (Blaue) Texel, Tiroler Steinschaf, Toggenburger Ziege, Ungarisches Zackelschaf, Waldschaf, Walliser Schwarznasenschaf.
Bei Einhaltung der Voraussetzung kann dem Betrieb ein Zuschuss in der Höhe von €60,- pro Jungschaf/Jungziege ausbezahlt werden.
Der Zuschuss wird für 3 bis 10 weibliche Zuchttiere pro Betrieb und Jahr gewährt.Der Förderantrag kann einmal jährlich bis spätestens 30. November des Förderjahres eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie unter www.noe.gv.at/zuchttierankauf